Allgemeine Teilnahmebedingungen
Leistungen
Im Teilnahmebeitrag sind bei allen Freizeiten und Tagesveranstaltungen Betreuung, Materialkosten und Fahrten enthalten. Bis auf den Teenietreff und Schneeratz'n ist bei allen Freizeiten des Weiteren volle, ausgewogene Verpflegung, bei Übernachtungsfreizeiten die Unterkunft im Preis inbegriffen. Für die Freizeiten außerhalb von München empfehlen wir, den Kindern/Jugendlichen ein kleines Taschengeld mitzugeben, über das sie frei verfügen können.
Absage der Maßnahme durch den Verein
Der Verein Spielratz e.V. behält sich das Recht vor, aus zwingenden Gründen eine Maßnahme etwa bei höherer Gewalt, Gefährdung der Sicherheit der Kinder, dem Ausbruch von ansteckenden Krankheiten usw. im Vorfeld abzusagen oder, während der Maßnahme ganz abzubrechen. In diesem Fall bietet der Verein kein Ersatzprogramm an. Der Teilnahmepreis wird bei einer solchen vorherigen Absage voll und bei Abbruch der Freizeit anteilig im Verhältnis der nicht mehr stattfindenden Zeit zur Gesamtzeit zurückerstattet. Ein bereits angebrochener Kalendertag gilt dabei als ein bereits abgeleisteter Tag.
Rücktritt von der Anmeldung
Bei einem Rücktritt von der Freizeit nach bereits getätigter Anmeldung (bezahlt und Personenbogen ausgefüllt) erheben wir pauschal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro.
Bei einem Rücktritt des sich Anmeldenden vom 20. bis zum 14. Kalendertag vor Beginn der Maßnahme hat der den Rücktritt Erklärende eine Bearbeitungsgebühr von 20% (mindestens jedoch 10 Euro) und vom 13. bis zum 4. Kalendertag vor Maßnahmenbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 40% des Teilnahmepreises an den Verein zu entrichten; ab dem dritten Tag vor Beginn der Maßnahme wird ihm der volle Teilnahmepreis berechnet. Wir empfehlen daher eine Reiserücktrittsversicherung.
Der Rücktritt ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich (auch per Fax oder Email) gegenüber dem Verein erklärt wird, wobei wegen der zuvor genannten Abschlagszahlungen hinsichtlich der Berechnung des vom zurücktretenden Teil zu erstattenden Betrages das Datum des Zugangs seiner Rücktrittserklärung beim Verein entscheidend ist. Wird ein Kind erst später zum Ferienort gebracht oder früher abgeholt, besteht kein Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des Teilnahmepreises. Auch ist es nicht möglich, den Platz an ein anderes Kind zu übertragen.
Bedingungen zur Teilnahme
Die Teilnahme Ihres Kindes /Ihrer Kinder an einem Projekt von Spielratz e.V. wir erst dann rechtsverbindlich, wenn vor Beginn des entsprechenden Projektes der Teilnahmebeitrag bezahlt ist und der Personenbogen vollständig ausgefüllt und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben bei Spielratz e.V. vorliegt.
Versicherung
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht eine Unfallversicherung. Sie beinhaltet keine Heilkosten, weil diese durch die Krankenversicherung abgedeckt sind. Für abhanden gekommene Gegenstände wird bei einfacher Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Verursacht ein Kind am Ferienort einen Schaden, so muss dieser ersetzt werden. Den Eltern wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Eltern von Kindern mit Behinderung wird eine Krankenzusatzversicherung für das Kind empfohlen.
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Weitere Informationen zur Anmeldung und Kartenabholung
Seite 1: Anmeldung und Termine im Jahr 2012
Seite 2: Wichtige Unterlagen für die Kartenabholung
Seite 3: Ablauf der Kartenabholung
Seite 4: Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung und Kartenabholung
Seite 5: Allgemeine Teilnahmebedingungen
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