Allgemeine Geschäftsbedingungen (11/2022)
Träger
Spielratz e.V. – Verein für pädagogische Ferien- und Freizeitaktionen
Auerfeldstraße 27 in 81541 München
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Spielratz e.V. durchgeführten pädagogischen Ferien- und Freizeitaktionen (Veranstaltung/Projekt). Weitere Hinweise zu den jeweiligen Ferien- und Freizeitaktionen erhalten Teilnehmende und Sorgeberechtigte im Rahmen der Anmeldung.
Teilnahme an Spielratz-Projekten
An den Ferien- und Freizeitaktionen von Spielratz e.V. können nur Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen teilnehmen, die im Stadtgebiet der LH München wohnhaft sind. Ausnahmen werden gesondert ausgewiesen.
Verbindliche Anmeldung
Die Anmeldung kann von Sorge-/Erziehungsberechtigten entweder telefonisch oder auf elektronischem Weg (Online-Formular auf www.spielratz.org) ab dem im Jahresprogramm/auf der Homepage angegebenen Zeitpunkt vorgenommen werden. Bei Online-Anmeldungen wird eine automatische Eingangsbestätigung verschickt. In der Regel erhalten die Sorge-/Erziehungsberechtigten außerhalb der Ferienzeit innerhalb von fünf Werktagen (Samstag ausgeschlossen) schriftliche oder mündliche Rückmeldung darüber, ob Spielratz e.V. den Anmeldewunsch erfüllen kann oder ob das Kind auf die Warteliste gesetzt wurde.
Informationen zu Zahlungstermin und Abgabe der Anmeldeunterlagen erhalten die Sorge-/Erziehungsberechtigten entweder mündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet). Erfolgt keine Zahlung zu dem vereinbarten Termin, so ist Spielratz e.V. berechtigt, sofort vom Anmeldevertrag zurückzutreten und den Platz an andere Kinder/Jugendliche weiterzugeben. Sorge-/Erziehungsberechtigte, die die Fristen versäumt haben, können ihr Kind erneut anmelden. Besteht bereits eine Warteliste, so reiht sich das Kind darin ein. Spielratz e.V. behält sich das Recht vor, Rücktrittsgebühren einzufordern.
Bei Anmeldewünschen ab 9 Kalendertagen vor Projekt-/Veranstaltungsbeginn muss die Bezahlung nach Bestätigung des Anmeldewunsches durch Spielratz e.V. innerhalb von zwei Werktagen erfolgen. Bei Überweisung muss ein Zahlungsnachweis geführt werden.
Die Anmeldeunterlagen müssen spätestens zwei Werktage vor Projektbeginn (Samstage ausgeschlossen) komplett ausgefüllt und von einem Sorge-/Erziehungsberechtigten unterschrieben bei Spielratz e.V. eingegangen sein. Eine Teilnahme am Projekt ist ohne komplett ausgefüllten und von einem Sorge-/Erziehungsberechtigten unterschriebenen Anmeldebogen sowie ohne vollständige Bezahlung nicht möglich.
Rücktritt von der Anmeldung
Sorge-/Erziehungsberechtigte können jederzeit vor Projekt-/Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dabei in jedem Fall schriftlich (per Fax, Post, E-Mail) zu erklären und muss die Kontoverbindung des Zurücktretenden enthalten. Ausschlaggebend für die Berechnung etwaiger Erstattungen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Spielratz e.V. Auerfeldstraße 27 in 81541 München oder per E-Mail spielratz@spielratz.org. Auf der Homepage von Spielratz e.V. steht ein Rücktrittsformular zum Download bereit. Spielratz e.V. verlangt als Ersatz für seine bereits getroffenen Projektvorkehrungen und Aufwendungen entsprechende Erstattungsansprüche gegenüber dem Zurücktretenden:
Rücktritt bis zum 29. Kalendertag vor Projektbeginn: pauschal 10,- Euro
Rücktritt ab 29. Kalendertag vor Projektbeginn: 30% des Teilnahmebeitrages (mindestens 15,- EUR),
Rücktritt ab 19. Kalendertag vor Projektbeginn: 35% des Teilnahmebeitrages (mindestens 20,-),
Rücktritt ab 9. Kalendertag vor Projektbeginn: 50% des Teilnahmebeitrages, (mindestens 25,-)
Rücktritt ab 4. Kalendertag vor Projektbeginn (Samstage, Sonntage, Feiertage ausgenommen) oder bei Nichterscheinen: Eine (anteilige) Rückerstattung des Teilnahmebeitrages ist nicht mehr möglich.
Wird ein Kind erst später zum Ferienort gebracht oder früher abgeholt oder muss nach Hause geschickt werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Teilnahmepreises.
Benennung eines Ersatzkindes
Bis zu 4 Werktage vor Projektbeginn (Samstage ausgeschlossen) können Sorgeberechtigte bei Rücktrittswunsch ein Ersatzkind benennen. Mit dem Rücktrittsschreiben müssen dem Verein Spielratz e.V. die Anmeldeunterlagen des Ersatzkindes zugehen. Spielratz e.V. kann die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf eine andere Familie/ein anderes Kind widersprechen, wenn dieses den Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Alter, Geschlecht, Wohnort) nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine Umbuchung werden 15 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben. Der Teilnahmebeitrag abzüglich der Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall von Spielratz e.V. erst dann an die zurücktretende Sorgeberechtigten rückerstattet, wenn die Sorgeberechtigten des Ersatzkindes bezahlt haben.
Versicherung
Für Teilnehmende besteht eine Unfallversicherung. Sie beinhaltet keine Heilkosten, weil diese durch die Krankenversicherung des Teilnehmenden abgedeckt wird. Von den Teilnehmenden mitgebrachte Gegenstände werden von Spielratz e.V. nicht versichert. Für Verlust und Beschädigung übernimmt Spielratz e.V. keine Haftung. Verursacht ein Kind am Veranstaltungsort einen Schaden, so muss dieser im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden. Spielratz e.V. haftet nicht für von Teilnehmenden verursachte Schäden. Den Eltern wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Wir empfehlen zudem den Abschluss einer Reiserücktritts-/Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung, die die Kosten für eine Rückholung bei Unfall oder Krankheit übernimmt (nur bei Auslandsreisen).
Leistungen
Für den Inhalt des Vertrages sind allein die Ausschreibung der Ferien- und Freizeitaktion, die ergänzenden schriftlichen Informationen von Spielratz e.V., diese Geschäftsbedingungen sowie die schriftliche Teilnahmebestätigung ausschlaggebend.
Änderung oder Absage der Ferienaktion/Veranstaltung
Wird das Projekt infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Spielratz e.V. als auch Teilnehmende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Spielratz e.V. für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Spielratz e.V. ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Teilnehmende zurückzubefördern, sofern eine Rückbeförderung vom Vertrag umfasst ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Teilnehmenden zur Last.
Spielratz e.V. ist berechtigt, sich im Verlauf der Planung bzw. Durchführung ergebende unumgehbare Leistungsänderungen vorzunehmen, sofern diese nicht auf einem Verschulden von Spielratz e.V. beruhen (z.B. kurzfristige Absage von Veranstaltern/Hausbetreibern oder auch Sturm/schlechte Wetterverhältnisse). Gleiches gilt, falls eine behördliche Verfügung/gesetzliche Bestimmungen/Verordnungen (z.B. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) die komplette Leistung oder in Teilen verbietet oder im Umfang (z.B. Zahl der Teilnehmenden, Dauer des Angebotes) einschränkt.
Muss die Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Verfügung/gesetzlicher Bestimmungen/Verordnungen abgesagt werden, werden bereits geleistete Teilnahmebeitragszahlungen zurückerstattet. Das gleiche gilt für den Fall einer notwendigen/erforderlichen Begrenzung und damit einhergehenden Reduzierung der Teilnehmenden mit abgeschlossener Anmeldung.
Rechte bei mangelhafter Veranstaltung
Die Teilnehmenden sind zur Beachtung der Hinweise und Ratschläge in den Informationsbriefen, in den Einverständniserklärungen sowie solchen, die bei Vortreffen oder per E-Mail (auch kurzfristig) gegeben werden, verpflichtet. Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, können die Teilnehmenden Abhilfe verlangen und Spielratz e.V. dafür eine Frist setzen. Spielratz e.V. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Spielratz e.V. innerhalb einer angemessenen, von den Teilnehmenden bestimmten Frist keine Abhilfe, so kann die/der Teilnehmende den Vertrag kündigen. Die Erklärung muss in Textform erfolgen und soll eine Begründung enthalten. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung einer Veranstaltung hat die/der Teilnehmende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber Spielratz e.V. geltend zu machen.
Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung von Spielratz e.V. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnahmebeitrag beschränkt,
a) soweit ein Schaden des/der Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Spielratz e.V. für einen der/dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmenden gegen Spielratz e.V. aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Spielratz e.V. beruhen und keine Körperschäden zum Gegenstand haben, ist die Haftung von Spielratz e.V. bei Sachschäden je Teilnehmenden und Projekt/Veranstaltung auf die Höhe des dreifachen Teilnahmebeitrags beschränkt.
Ausschluss von der Ferienfreizeit/Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung
Für den Fall, dass Teilnehmende sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzt oder gegen geltendes Recht verstößt (Drogenkonsum, Diebstahl u. a.) und den Ablauf der Ferienfreizeit gefährdet, ist Spielratz e.V. berechtigt, Teilnehmende von der Freizeit auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Sorge-/Erziehungsberechtigten u. U. auf eigene Kosten zurückzubefördern. Die Sorge-/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, in diesem Fall die Aufsicht über das Kind oder die/den Jugendlichen sicherzustellen. Sollte die Aufsichtsführung seitens der Sorge-/Erziehungsberechtigten nicht erfüllbar sein, sind anfallende Kosten für das teilnehmende Kind sowie für die Begleitperson von den Sorge-/Erziehungsberechtigten zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises besteht in diesem Falle nicht. Erziehungs-/Sorgeberechtigte oder von ihnen Beauftragte müssen während der Ferienfreizeit erreichbar sein.
Im Falle eines vorzeitigen Verlassens des Projektes – aus welchen Gründen auch immer – ist eine Erstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich. Auch ist eine Übertragung auf ein anderes Kind nicht möglich.
Informationspflicht bei Krankheiten/Allergien/Beeinträchtigungen
Erziehungs-/Sorgeberechtigte sind verpflichtet, Spielratz e.V. über eventuelle Krankheiten, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Beeinträchtigungen bei der Anmeldung des Kindes zu informieren. Falls das teilnehmende Kind eine ansteckende Erkrankung entsprechend dem Infektionsschutzgesetz hat, ist eine Teilnahme an der Ferienaktion nicht erlaubt. Treten derartige Krankheiten während der Veranstaltung auf, müssen die Teilnehmenden zurückgeschickt werden, falls nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.
Spielratz e.V. behält sich das Recht vor, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor (erneuter) Teilnahme des Kindes einzufordern.
Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung Ferien- und Freizeitaktionen sowie die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite www.spielratz.org.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt. Es besteht Haftungsausschluss des Veranstalters für Angelegenheiten, die nicht in seiner Verantwortung liegen.