Information zu Kosten & Ermäßigungen
1 Regulärer Teilnahmebeitrag
Die von Spielratz e.V. erhobenen Teilnahmebeiträge decken nicht die tatsächlich anfallenden Kosten der jeweiligen Ferienaktionen ab. Diese sind nur aufgrund der Förderung durch die Landeshauptstadt München für Kinder und Jugendliche aus München möglich. Über Spenden bzw. über eine freiwillige Aufstockung des Teilnahmebeitrages freuen wir uns!
Mit dem Teilnahmebeitrag sind in der Regel Kosten für anfallende Übernachtung, Verpflegung, Transfer und Eintritte abgegolten. Bei Ferienfreizeiten mit Übernachtung kommt noch ein Taschengeld für die Kinder und Jugendlichen hinzu, das von den Eltern den Kindern zusätzlich mitgegeben werden kann.
2 Ermäßigter Teilnahmebeitrag für Geschwister
Jedes weitere teilnehmende Kind erhält eine Ermäßigung: die Geschwisterermäßigung. Melden Eltern im gleichen Ferienzeitraum zwei oder mehr Geschwisterkinder bei unterschiedlichen Ferienaktionen an, wird ebenfalls für das zweite und die weiteren Geschwister eine Geschwisterermäßigung gewährt.
Die Landeshauptstadt München ermöglicht darüber hinaus folgende weitere Ermäßigungsmöglichkeiten:
3 Ermäßigung bei Leistungsbezug
Bei Bezug von Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (Bürgergeld (früheres ALG 2)), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII oder nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) oder wenn Kinder oder Jugendlichen in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (§ 34 SGB VIII) leben, reduziert sich der reguläre auf den in Spalte ALG2* angegebenen Teilnahmebeitrag. Eine Geschwisterermäßigung ist nicht möglich. Um den Zuschuss zu beantragen, ist eines Kopie des kompletten aktuellen Leistungsbescheides mit den Anmeldeunterlagen abzugeben.
4 Ermäßigung bei geringem oder mittlerem Einkommen
Die monatliche Brutto-Einkommensgrenze (kann sich ändern), welche durch Addieren der einzelnen Einkommensgrenzen errechnet wird, darf im Monat nicht überschritten werden.
Stand 01.01.2024 gelten folgende Einkommensgrenzen (Änderungen vorbehalten), die für die Berechnung der Einkommensgrenze verwendet werden:
Euro 2.955: 1-Personenhaushalt/Erwachsene, alleinstehende/alleinerziehende Person
Euro 2.124: pro erwachsene Person, die in einer Wohnung in Ehe oder Lebenspartnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt
Euro 1.480: pro Kind bis 5 Jahre
Euro 1.620: pro Kind von 6 bis 13 Jahre
Euro 1.968: pro Jugendliche/r von 14 bis 17 Jahre
Euro 2.124: volljährige Person im Haushalt, ab 18 Jahre
Das Ergebnis wird dann anschließend dem Gesamteinkommen aller im Haushalt lebender Personen gegenübergestellt.
Zum Gesamteinkommen zählen im Allgemeinen folgende Einkommensarten (unterscheidet sich entsprechend von Familie zu Familie)
- Brutto-Einkommen, der dem Haushalt angehörende erwachsene Person 1 (z.B. Arbeitseinkommen, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Elterngeld, ALG I)
- Brutto-Einkommen, der dem Haushalt angehörende erwachsene Person 2 (z.B. Arbeitseinkommen, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Elterngeld, ALG I)
- Brutto-Einkommen, der dem Haushalt angehörende/n volljährige/n Person/en (hier sind volljährige Kinder gemeint, die noch im Haushalt leben) (z.B. BAB, BaföG, Azubi-Gehalt)
- Kindergeld (sollte kein Kindergeld bezogen werden, muss ein Nachweis erbracht werden)
- Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (Bildungs-/Teilhabeleistung, nur auf Antrag, Höhe unterschiedlich)
- Unterhaltszahlungen (wird kein Nachweis eingereicht, wird der Mindestunterhalt angerechnet)
- Familiengeld (250€/Kind zwischen 1. und 3. Geburtstag)
- Waisenrente
- Sonstige Einkommen (z.B. Renten, Nebenverdienste, Pflegegeld für nicht angemeldete Kinder)
- Wohngeld
Hinweis: Haushalte, die einen Unterhalt für in einem anderen Haushalt lebende Personen bezahlen, können diesen Unterhalt (mit Nachweis) in Abzug zum Gesamteinkommen bringen.
Für den Antrag benötigen wir die entsprechenden Nachweise in Kopie.
Des Weiteren benötigen wir eine schriftliche Aufstellung über alle dem Haushalt angehörenden Personen mit Altersangabe
Diese Aufstellung kann formlos sein:
Hiermit bestätige ich, dass in meinem Haushalt folgende Personen leben:
Max Musterratz , 27 Jahre
Claudia Musterratz, 27 Jahre
Nick Musterratz, 5 Jahre
Klaus Musterratz, 9 Jahre
Ort, Datum Unterschrift
Bitte beachten!
Der städtische Zuschuss darf nur nachrangig nach gesetzlichen Lestung wie z.B. dem "Bildungs- und Teilhabepaket" gewährt werden. Gesetzliche Leistungen wie z.B. das "Bildungs- und Teilhabepaket" werden vorrangig gegenüber dem städtischen Zuschuss verrechnet.
Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung (telefonisch oder über das Online-Anmeldeformular), ob Sie einen Antrag auf Ermäßigung stellen wollen. Ein nach der Anmeldung gestellter Antrag auf Ermäßigung kann leider nicht mehr berücksichtigt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vorab telefonisch (089 - 48 48 98) an uns.